Strom und Gas für Ihren Betrieb

Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine mit höherem Verbrauch. Wir holen Angebote ein, achten auf Preisbindung und Bedingungen und prüfen, ob Sie bei Abgaben zu viel zahlen. Für Ihren Betrieb kostenlos.

Gespräch vereinbaren Fragen von Betrieben

bis 36 MonatePreisbindung, je nach Versorger (öffentliche Gewerbetarife 2026)
0,11 cthöchste Konzessionsabgabe je kWh für Sondervertragskunden statt bis zu 2,39 ct

Was Betriebe anders bekommen

Derselbe Service wie für Haushalte, aber mit mehr Spielraum beim Einkauf.

Einkauf

Angebote statt Listenpreis

Ab einem gewissen Verbrauch rechnen Versorger individuell. Wir holen für Ihren Bedarf Angebote ein und vergleichen sie Zeile für Zeile.

  • Festpreis oder Preis nach Börse
  • Strom und Gas aus einer Hand
  • Mehrere Standorte zusammen
Planung

Den Preis länger festhalten

Öffentliche Gewerbetarife binden den Preis 2026 meist 12 bis 24 Monate, einzelne Versorger bis zu 36 Monate. Wir suchen die Laufzeit, die zu Ihrer Planung passt.

Abgaben

Konzessionsabgabe prüfen

Viele Betriebe zahlen den Satz für Tarifkunden, obwohl ihnen der viel niedrigere für Sondervertragskunden zusteht. Wir sehen auf Ihrer Rechnung nach.

Die Sätze im Überblick

Konzessionsabgabe im Überblick

Die Konzessionsabgabe zahlt Ihr Versorger an die Gemeinde, in der Sie Strom beziehen, nicht an den Staat. Er gibt sie über den Preis an Sie weiter. Wie hoch sie sein darf, regelt § 2 der Konzessionsabgabenverordnung.

Tarifkunden, Gemeinde bis 25.000 Einwohner (z. B. Bordesholm)1,32 ct/kWh
Tarifkunden, bis 100.000 Einwohner (z. B. Neumünster, Rendsburg)1,59 ct/kWh
Tarifkunden, bis 500.000 Einwohner (z. B. Kiel)1,99 ct/kWh
Tarifkunden, über 500.000 Einwohner (Höchstsatz)2,39 ct/kWh
Sondervertragskundenhöchstens 0,11 ct/kWh

Sätze netto für Strom. Als Sondervertragskunde gilt in der Regel, wer mehr als 30.000 kWh im Jahr bei über 30 kW Leistung bezieht. Liegt der Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis, entfällt die Abgabe ganz. Ist zu viel berechnet worden, sprechen wir mit Ihrem Versorger über die Korrektur.

  1. § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Fragen von Betrieben

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 04322 444 93 66.

Was ist die Konzessionsabgabe, und wer bekommt sie?

Die Konzessionsabgabe zahlt Ihr Versorger an die Gemeinde, in deren Gebiet Sie Strom oder Gas beziehen, für die Nutzung der Straßen und Wege durch die Leitungen. Sie steckt in Ihrem Strompreis. Für Strom-Tarifkunden beträgt sie je nach Gemeindegröße 1,32 bis höchstens 2,39 ct/kWh. Betriebe, die als Sondervertragskunden beliefert werden, zahlen höchstens 0,11 ct/kWh, unter dem Grenzpreis gar nichts (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung). Wir prüfen auf Ihrer Rechnung, ob der richtige Satz berechnet wird.

Wie lange kann ich als Betrieb einen Strompreis festhalten?

Öffentlich angebotene Gewerbetarife binden den Preis 2026 meist 12 bis 24 Monate, einzelne Versorger bis zu 36 Monate. Für größere Verbräuche sind auch individuelle Festpreise möglich. Wir suchen die Laufzeit, die zu Ihrer Planung passt, und vergleichen sie mit kürzeren Bindungen.

Bekomme ich als Betrieb Strom zum Börsenpreis?

Den Strom kauft immer der Versorger ein; wir vermitteln. Für Betriebe, die einen Preis nah am Börsenpreis wollen, vergleichen wir Tarife mit Spotmarkt-Preis von Versorgern, die das anbieten, und stellen sie Festpreisen gegenüber. Welche Variante sich lohnt, hängt davon ab, wann und wie gleichmäßig Ihr Betrieb Strom verbraucht.

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